KFW Heizungsförderung 2024 – für Privatpersonen

von Feb 5, 2024News0 Kommentare

Heizkostengesetz: KfW stell den Förderprogramm vor

Vorhaben können jetzt gemeinsam mit Energieeffizienz-Experten oder Fachbetrieben geplant werden.

Förderbeginn voraussichtlich ab 27. Februar 2024: zunächst für Antragsteller für selbstgenutztes Wohneigentum mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhäuser)

Die Förderung für alle anderen Antragstellergruppen wird später im Jahr 2024 beginnen.

Ab dem kommenden Jahr können Bürgerinnen und Bürger eine Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten. Der Bund unterstützt die entsprechenden Investitionen unter anderem durch Zuschüsse und ergänzende Darlehen der KfW. Dazu hat die KfW ein Förderprogramm aufgelegt, das Anfang 2024 in Kraft treten soll.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Daten ab sofort unter www.kfw.de registrieren.

Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 können die Bürgerinnen und Bürger ihre Daten im Kundenportal “Meine KfW.de” registrieren. Dies ist eine Voraussetzung, um im nächsten Schritt einen Antrag stellen zu können.

Für selbst genutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) beträgt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten 30.000 €. Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt 30 Prozent. Zusätzlich können ein 5-Prozent-Effizienzbonus, ein 20-Prozent-Anfangsbonus für Klimageschwindigkeit und ein 30-Prozent-Einkommensbonus für Eigenheimbesitzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt werden private Eigennutzer bei der Heizungserneuerung mit bis zu 70 % gefördert. In diesem Fall beträgt der maximale Zuschuss 21.000 €. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € beantragt werden.

Für Antragsteller, die eine Zusage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine Heizungserneuerung und/oder einen Bescheid über eine weitere BEG EM-Förderung des BAFA nach den neuen Förderrichtlinien erhalten haben, kann voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ein zusätzliches zinsgünstiges Finanzierungsdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei dem vermittelnden Kreditinstitut, in der Regel der Depotbank, beantragt werden. Weitere Antragsteller für die Nichtwohnbauförderung werden später im Jahr 2024 folgen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/

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