EEG Umlage – Keine Einspeisevergütung ab dem 01. Januar 2025
Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird seit August halbjährlich um ein Prozent reduziert. Ab 2025 soll sie bei negativen Strompreisen komplett entfallen. Langfristig ist geplant, die Förderung für erneuerbare Energien vollständig abzuschaffen.
Jede Photovoltaikanlage (PV-Anlage), die ans Netz angeschlossen ist, muss den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen und kann eine Einspeisevergütung für Voll- oder Überschusseinspeisung oder eine Kombination beider Modelle erhalten. Diese Vergütung garantiert feste Einnahmen für den eingespeisten Strom und bleibt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang unverändert. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Strom an den Netzbetreiber oder einen Direktvermarkter verkauft werden.
Seit 2023 gelten unterschiedliche Vergütungssätze, abhängig von der Art der Anlage und deren Nutzung. Höhere Vergütungssätze erhalten Anlagen, die nicht zur Eigenversorgung dienen, wenn sie vor Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Einspeisevergütung war 2023 höher als in den Vorjahren, aber ab 2024 wird sie nur noch halbjährlich um ein Prozent gesenkt.
Anlagen bis 10 kWp erhielten ab Februar 2024 beispielsweise 8,11 Cent je kWh bei Teileinspeisung und 12,87 Cent je kWh bei Volleinspeisung.
Ab August 2024 sanken diese Sätze auf 8,03 Cent bzw. 12,73 Cent je kWh.
Für Anlagen über 10 kWp bis 40 kWp lagen die Vergütungen zwischen 7,03 Cent und 10,79 Cent je kWh, ab August 2024 fielen sie auf 6,95 Cent und 10,68 Cent je kWh.
Ab 2025 soll es bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr geben. Die Bundesregierung plant, die Förderung erneuerbarer Energien angesichts des zunehmenden Solarstromanteils und der steigenden Stunden mit negativen Strompreisen anzupassen. Neuanlagen sollen ab 1. Januar 2025 bei negativen Preisen keine Förderung mehr erhalten. Laut dem RWI-Leibniz-Institut könnte dies jedoch nicht ausreichen, um das Problem zu lösen, und es wird gefordert, die Subventionen schneller abzubauen und die Ausbaupläne zu reduzieren. Der Vorschlag, die Photovoltaik bis 2030 zu verdreifachen und die Windkraft an Land zu verdoppeln, sei laut Kritikern finanziell nicht tragbar und gefährde die Versorgungssicherheit.
Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält jedoch die aktuellen Ausbauziele für notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Langfristig wird die Einspeisevergütung für Solaranlagen komplett abgeschafft, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und genügend Speicherkapazitäten vorhanden sind. Kurzfristig soll ab 1. Januar 2025 die Förderung für Neuanlagen bei negativen Börsenstrompreisen eingestellt werden, mit Ausnahme kleiner PV-Anlagen wie Balkonkraftwerke, da deren Verwaltung aufwendig wäre. Zudem wird die Schwelle für die Selbstvermarktung von Strom bis 2025 schrittweise auf 25 kW abgesenkt, während die Steuerbarkeit von Anlagen weiter erleichtert wird. Dadurch erhofft sich die Regierung, dass Preissignale direkt bei den Betreibern ankommen und negative Strompreise vermieden werden. Allerdings kritisieren Branchenexperten, dass die Prozesse zwischen Netzbetreibern und Direktvermarktern bei kleinen Anlagen aktuell nicht massentauglich sind. Daher plant die Regierung, bis spätestens 2026 die Selbstvermarktung und Steuerung der Anlagen deutlich zu vereinfachen und zu digitalisieren.
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Mehr zu dem Thema folgt in den kommenden Tagen!