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von Jan 19, 2024News0 Kommentare

Die KfW plant eine Förderung namens “PV Förderung 2024”. Ab Anfang 2024 ist die Antragstellung wieder möglich. Aktuell gibt es aber wegen des Engpasses des Bundeshaushaltes zunächst keine Freigabe. Das KfW 442 Solar-Förderprogramm ermöglicht es Ihnen, Photovoltaikanlagen, Speicher und Ladestationen zu kaufen und eine Förderung von bis zu 10.200 € zu erhalten. Es ist empfehlenswert, bereits jetzt Angebote für die PV-Anlage einzuholen, obwohl die Beauftragung erst nach Genehmigung des Antrags erfolgt darf. Dadurch können Sie den besten Solarteur in Ihrer Region finden

Voraussetzungen für die Förderung von Photovoltaik im Jahr 2024

  • Neue Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher werden von ihnen hergestellt.
  • Bis zum Zeitpunkt des Antrags haben Sie noch keine dieser Teile bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektrofahrzeug (nicht ein Hybridfahrzeug), das auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben ein Elektrofahrzeug zum Zeitpunkt des Antrags bestellt.
  • Wenn Sie das Elektroauto von privat leasen, muss der Vertrag über den Leasing mindestens 12 Monate lang sein.
  • Ein Firmen- oder Dienstwagen erfüllt nicht die Anforderungen an die Förderung. Sie wohnen bereits in Ihrem Wohngebäude, das bereits existiert.

Kein finanzieller Zuschuss für

  • Nicht-Privatpersonen.
  • Neue Gebäude sind vor dem Einzug.
  • Nur Immobilien, die vermietet sind Ferienhäuser oder Wochenendhäuser sowie Ferienunterkünfte.
  • Maßnahmen für den Zweitwohnsitz Wohnungseigentum Firmen
  • Mit diesem Zuschuss kann ein Wohngebäude mehrfach gefördert werden.

So funktioniert die Beantragung:

1. Zuschuss beantragen:

Um einen Zuschuss zu beantragen Es ist ratsam, den Antrag im Kundenportal “Meine KfW” einzureichen, bevor Sie Ihre Bestellungen für die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher aufgeben oder Verträge für Lieferung und Leistung unterzeichnen. Ab dem 26.09.2023 kannst du dieses Portal nutzen.

2. Projekt umsetzen:

Nachdem Sie die Zusage für den Zuschuss erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher zu bestellen und die Installation zu beauftragen.

3. Ab März 2024: Nachweispflicht und Zuschusserteilung

Ab März 2024 müssen Sie Ihre Identität nachweisen, am besten durch einen Schufa-Check. Nachdem Sie Ihre Identität erfolgreich bestätigt haben, werden Sie aufgefordert, die Durchführung Ihres Projekts zu bestätigen: Gehen Sie in das Online-Portal “Meine KfW” und erfassen Sie Informationen über die installierte Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher. Bestätige, dass Sie Ihr Ziel vollständig erreicht haben. Hochladen Sie alle Rechnungen für die anfallenden Kosten. Bitte fügen Sie bei Bedarf zusätzliche Dokumente hinzu, wie zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag für Ihr Elektrofahrzeug. Der Zuschuss wird nach Prüfung Ihrer Daten auf Ihr Konto überwiesen.

Achtung! Kombination mit anderen KFW Förderungen ausgeschlossen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung aus Pauschalbeträgen besteht, die von der Leistung abhängig sind und daher bestimmte Bedingungen erfüllen müssen. Beispielsweise wird die Förderung für den Kauf und die Installation nur gewährt, wenn die Ladestation eine Leistung von mindestens 11 Kilowatt (kW) hat. Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens fünf Kilowattpeak (kWp) und Solarstromspeicher mit einer Leistung von mindestens fünf Kilowattpeak (kWp). Es ist nicht möglich, diese Förderung mit anderen Finanzierungsoptionen zu kombinieren. Um dies zu demonstrieren, gibt es ein Beispiel: Wenn man bedenkt, dass ein Besitzer eines Hauses 32.000 € in eine Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher investiert. Wie in einem Beispiel der KfW beschrieben, könnte er in diesem Fall eine staatliche Förderung in Höhe von 8.000 € erhalten.

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