Verzweiflung am APZ Feld bei PV Anlagen
Frage:
Ein Kunde möchte eine PV-Anlage auf seinem Dach installieren lassen, jedoch stammt der vorhandene Zählerschrank aus dem Jahr 1996. Im besten Fall ist ein NH-Trenner im unteren Anschlussraum vorhanden, aber nach den aktuellen Normen muss ein SLS-Schalter eingebaut sein sowie ein Überspannungsschutz. Außerdem muss ein APZ-Feld unten rechts im Zählerschrank eingebaut und verdrahtet werden. In älteren Häusern sind die Hausanschlussräume oft kleiner als heutige Standards vorsehen, sodass ein größerer Zählerschrank oft keinen Platz findet. Leitungen wurden oft von unten in den Zählerschrank eingeführt und auf Länge geschnitten. Ältere Schränke lassen sich nicht einfach aufrüsten, ohne sie möglicherweise zu verbreitern. Warum darf ich kein externes APZ-Feld installieren, um unnötige Kosten für den Kunden zu vermeiden? Warum muss dieses im Zählerschrank unten rechts sein? Ich habe oft Schwierigkeiten mit dem APZ-Feld.
Antwort:
Der Anfragende spricht ein weit verbreitetes Problem an, mit dem viele Fachleute regelmäßig konfrontiert werden. Auch mir ist bewusst, dass die erforderliche Aufrüstung einer bestehenden Zähleranlage den Elektrohandwerker vor erhebliche Platzprobleme stellen kann – besonders bei der Nachrüstung einer PV-Anlage, wie im beschriebenen Fall. Hier ist die aktuelle Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 [1] grundsätzlich zu beachten, deren Vorgaben bei einer Nutzungsänderung oder Änderung der Betriebsbedingungen zwingend einzuhalten sind.
Bei der Nachrüstung einer PV-Anlage führt entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4100 [1] kein Weg an der nachträglichen Installation eines SLS-Schalters, eines Überspannungsschutzes und einer Anpassung des Querschnitts vorbei. Hinsichtlich des Einbaus eines APZ-Felds gibt es jedoch einen gewissen Interpretationsspielraum. Für Erweiterungen oder Änderungen gelten die Anforderungen der Anwendungsregel für die erweiterten Anlagenteile (nicht für die gesamte Anlage) hinsichtlich des Anschlusses und Betriebs. Es obliegt jedoch dem Errichter zu prüfen, ob die betroffenen Anlagenteile angepasst werden müssen. Somit liegt es im Ermessen des Anfragenden, ob ein APZ-Feld nachgerüstet wird oder nicht.
Eine Nachrüstung ist jedoch immer die sicherere Option und daher grundsätzlich empfehlenswert. Laut DIN VDE 0603-2-1 (VDE 0603-2-1) [2] hat der Anfragende dabei zwei Möglichkeiten: Der APZ kann entweder an der Oberkante oder der Unterkante des Zählerschranks platziert werden. Beide Montageorte sind zulässig, jedoch muss sich der APZ zwingend im Zählerschrank befinden. Eine Montage außerhalb des Schranks ist nicht erlaubt.
Sollte die Nachrüstung einer Bestandsanlage aufgrund von Platzmangel nicht möglich sein, wird empfohlen, sich mit dem örtlichen Energieversorger abzustimmen. Dieser ist ohnehin die maßgebliche Instanz bei der Frage, ob ein APZ-Feld installiert werden muss oder nicht. Daher empfiehlt sich bei der Nachrüstung oder Erweiterung einer Bestandsanlage im Zweifelsfall immer eine Rücksprache mit dem Versorger. In der Regel lässt sich auf diesem Weg eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten finden.